Der Mitgliedsbeitrag des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beläuft sich auf 0,42 % der Bezüge, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht tabellenwirksam sind.
Dabei gelten folgende monatlichen Höchstbeträge:
Zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgt weiterhin eine die Anhebung der Obergrenze des Beitrags (Deckelung) um 0,50 €, bis die Obergrenze von 0,42 % erreicht ist.
In besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Doppelmitgliedschaft in dbb-Mitgliedsgewerkschaften) können in Abstimmung mit dem mitgliedsführenden Bezirksverband und der Bundesleitung abweichende Beiträge festgesetzt werden.