BDZ Hessen Ortsverband Finanzen-Bau-IT
im hessischen Finanzressort 

Beitragsordnung (Stand 21.06.2023)

Der Mitgliedsbeitrag des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beläuft sich auf 0,42 % der Bezüge, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht tabellenwirksam sind.


Dabei gelten folgende monatlichen Höchstbeträge: 

  1. Für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Anwärter/-innen und Auszubildende 18,00 €
  2. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterbliebene 16,50 €

Zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgt weiterhin eine die Anhebung der Obergrenze des Beitrags (Deckelung) um 0,50 €, bis die Obergrenze von 0,42 % erreicht ist. 

In besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Doppelmitgliedschaft in dbb-Mitgliedsgewerkschaften) können in Abstimmung mit dem mitgliedsführenden Bezirksverband und der Bundesleitung abweichende Beiträge festgesetzt werden. 

Beitrittserklärung
Beitrittserklärung Blanko.pdf (273.68KB)
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