Der Ortsverband Finanzen-Bau-IT des BDZ Bezirksverbandes Hessen für die Beschäftigten im Finanzressort des Landes Hessen steht für folgende Positionen und Lösungsansätze:
Sachthemen
Wir nehmen die Kolleginnen und Kollegen aus der gesamten Hessischen Finanzverwaltung in den Blick!
Wir wollen als Kolleginnen und Kollegen laufbahn-, berufsgruppen-, generationenübergreifend und interdisziplinär gemeinsam die besten Lösungen anstreben.
Hieraus ergeben sich für uns folgende Themenfelder:
Dialog
Wir wollen in allen Themen den Dialog zwischen Dienstherrn und Beschäftigten als wichtigsten Baustein anstreben.
Arbeitsschutz im Zusammenhang mit personeller und technischer Ausstattung
Die neue „Dienstvereinbarung über die Gleitende Arbeitszeit und das mobile Arbeiten“ wird von uns im Kern befürwortet, strebt sie doch eine Gleichbehandlung aller Kolleginnen und Kollegen im Ressort an. Wir werden die Auswirkungen der neuen Dienstvereinbarung weiter beobachten und werden für eine Anpassung der getroffenen Regelungen eintreten, sollte der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand für einzelne Arbeitsbereiche unverhältnismäßig hoch sein.
Den Arbeitsschutzgedanken, der vielen Regelungen zu Grunde liegt, unterstützen wir ausdrücklich. Dieser Arbeitsschutzgedanke setzt eine ausreichende personelle Ausstattung voraus, die (neben anderen Faktoren) Einfluss auf die Entstehung von Überstunden hat
Wir unterstützen daher die Anstrengungen des HMdF, auch im kommenden Jahr eine hohe Zahl von Anwärterinnen und Anwärtern einzustellen, da sich die Arbeitsmarktsituation in Zukunft noch schwieriger darstellen wird.
Ein weiterer bedeutsamer Faktor für die Entstehung von Überstunden sind auch häufige und erhebliche Ausfallzeiten, z.B. durch instabile Software.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass alle Ausfallzeiten statistisch erfasst werden. Mithilfe dieser Erfassung könnten Missstände erkannt, gezielt angegangen und Beschäftigte geschützt werden.
Erfahrung und Wissen
Aktuell verlassen uns viele erfahrene Beschäftigte in die wohlverdiente Pension/Rente.
Unter ihnen gibt es vielleicht nicht viele, aber sicher Einzelne, die gerne noch weiter ihrer Tätigkeit nachgehen und ihr Wissen weitergeben wollen. Der Gesetzgeber hat hierfür, insbesondere durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei der Rente, auch entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Im Beamtenbereich könnten Anträge erfahrener Beschäftigter auf Weiterbeschäftigung wohlwollender geprüft werden.
Wir betrachten dies als einen Ansatz, gerade in Hinblick auf die hohen Einstellungszahlen, Erfahrung und Wissen dieser Beschäftigten zu bewahren und für die Jüngeren eine gute Wissensbasis zu gewährleisten. Ausdrücklich soll dies jedoch auf eigenen Wunsch der Beschäftigten erfolgen.
Beihilfe
Das Beihilferecht ist bedeutsamer Bestandteil des Dienstverhältnisses und wird im Laufe der Dienstzeit für jeden Beamten und jede Beamtin Relevanz haben. Umso wichtiger ist es, die enthaltenen Regelungen zeitgemäß zu halten und immer wieder zu prüfen, ob bestimmte Regelungen angepasst werden sollten. Unsere Gesundheit und auch unser finanzieller Spielraum hängen damit unmittelbar zusammen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass insbesondere folgende Punkte überarbeitet werden:
Statuswechsel zum Beamten auf Probe
Die private Krankenversicherung betrachtet den Leistungsbezugszeitpunkt (Entstehen der Aufwendungen) als maßgebend, die Beihilfe betrachtet die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung (nicht das Entstehen der Aufwendungen). Hier können sich Mehrbelastungen von 20% der Krankheitskosten aufgrund der unterschiedlichen Beihilfesätze beim Statuswechsel ergeben, da sich der Bemessungssatz der Beihilfe ändert. Wir treten für eine Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an die Versicherungsbedingungen ein.
Übernahme von Eltern-Kind-Kuren
Das Beihilferecht kennt keine Eltern-Kind-Kuren. Dabei handelt es sich um eine vollkommen übliche Leistung gesetzlicher Krankenkassen. Diese Ungleichheit ist in unseren Augen nicht begründbar und eine den gesetzlichen Kassen vergleichbare Regelung sollte in die Hessische Beihilfeverordnung aufgenommen werden.
Keine Mindestbetragsgrenze
Wir erachten es nicht als zeitgemäß, vor dem Hintergrund einer teilweise maschinellen Verarbeitung an einer Mindestkostengrenze von 250 € für die Einreichung von Gesundheitskosten festzuhalten.
Keine Verallgemeinerung der Arbeitsbereiche in der Verwaltung
Die Finanzverwaltung bietet eine Vielzahl verschiedener Arbeitsbereiche. Jeder einzelne von ihnen ist ein wichtiger Baustein für die Aufrechterhaltung hoheitlicher Aufgaben.
Wir wollen die jeweiligen Arbeitsbereiche individuell vertreten, da jeder Arbeitsbereich seine Besonderheiten hat. Daher sind wir der Überzeugung, dass eine organisatorische Gleichbehandlung aller Arbeitsbereiche die fachlichen Besonderheiten nicht sachgerecht darstellen kann.
Attraktiv für alle
Werbung auf Straßenbahnen, Werbespots etc. sind zwar geeignete Maßnahmen, jedoch ist die Gewinnung neuer Auszubildenden immer schwieriger. Ebenso der Verbleib dieser neuen Nachwuchskräfte in der Verwaltung. Eine Werbeprämie für unsere Beschäftigten bei erfolgreicher Vermittlung neuer Kolleginnen und Kollegen, ebenso Auszubildenden, sollte flächendeckend eingeführt werden. Wir sind attraktiv – und können damit werben.
Wir setzen uns dafür ein, die jeweiligen Arbeitsbereiche im Finanzressort weiterzuentwickeln, um sie für alle, die aktuelle und die kommende Belegschaft, attraktiver zu gestalten. Dem immer wieder festzustellenden Eindruck, dass für neue Kolleginnen und Kollegen alle Anstrengungen unternommen werden, das Bestandspersonal dabei aber vergessen wird, muss entgegengewirkt werden.
In den nachfolgenden Punkten sind Möglichkeiten hierzu beispielhaft genannt:
Akzeptanz durch Kommunikation
Gefühlt leben wir in einer Zeit, in der jegliche Veränderung negativ betrachtet wird.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass neue Regelungen, neue Arbeitsabläufe besser erklärt werden und die Hintergründe dargelegt werden.
Hier sehen wir uns auch als Vertretung der Beschäftigten in der Pflicht, dies objektiv zu begleiten, aber auch Nachteile der einen oder anderen Forderung aufzuzeigen.
Ausbildung
Die Ausbildung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen beruflichen Karriere. Sie legt den Grundstein für das spätere Arbeitsleben und beeinflusst maßgeblich die persönliche Entwicklung und Zufriedenheit der Auszubildenden. Leider gibt es jedoch immer noch zahlreiche Herausforderungen und Defizite in unserer Ausbildungslandschaft, die es zu überwinden gilt. Wir setzen uns dafür ein, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern und den Auszubildenden eine optimale Vorbereitung auf das Arbeitsleben zu ermöglichen.
Nachfolgende Punkte für die Sicherung einer zukunftsorientierten Ausbildung bzw. Studium möchten wir u.a. aufgreifen:
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Anwärterinnen und Anwärter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto, müssen aber die gleiche Arbeitszeit wie die übrigen Bediensteten erbringen. Wir fordern daher entweder eine gesetzliche Anpassung oder die Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden.
Unterbringung
Sofern die fachtheoretischen Abschnitte im gehobenen Dienst an einem der Frankfurter Campi abgelegt werden müssen, haben die betroffenen Anwärterinnen und Anwärter kein Anrecht auf eine Unterbringung. Auch besteht nicht die Möglichkeit, mit dem privaten KFZ anzureisen, da keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Für Anwärterinnen und Anwärter, die einen längeren Anfahrtsweg haben, führt dies zu langen An- und Abreisezeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, wodurch das Lernen erschwert wird und das Privatleben nach hinten gestellt werden muss. Wegen der hohen Mieten im Großraum Frankfurt können Betroffene zudem nicht ohne weiteres umziehen.
Wir setzen uns für gleiche Studienbedingungen und Unterbringungsmöglichkeiten für Anwärterinnen und Anwärter wie am SZ Rotenburg ein.
Familie & Beruf
Betreuung und Pflege Angehöriger, aber auch private Wünsche nach längeren arbeitsfreien Zeiten erfordern einen möglichst flexiblen Umgang mit unseren Arbeitszeitkonten und den Rahmenbedingungen für das Arbeiten zu Hause.
Das Land Hessen gilt allgemein als familienfreundlicher Arbeitgeber und hat bereits jetzt vielfach Vorteile gegenüber der freien Wirtschaft zu bieten. Trotzdem gilt es, im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter voranzuschreiten.
Dabei stehen Themen wie Kinderbetreuung anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen und die Organisation von Ferienbetreuungsangeboten (in Zusammenarbeit des Landes mit den Städten/Gemeinden) auf unserer Agenda.
Auch eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten wird angestrebt.
Mehr Kontinuität wagen
Die Wirklichkeit ist geprägt von Veränderungen. Dies macht auch im Finanzressort keine Ausnahme. Viele Projekte begleiten in den letzten Jahren die Beschäftigten auf unterschiedlichen Ebenen. Ungeachtet mancher Kritik, aber auch Unverständnis hinsichtlich der Maßnahmen wurden und werden diese Projekte von den Beschäftigten vorbildlich umgesetzt.
Wir können Veränderung nicht gänzlich vermeiden, aber dort wo es notwendig ist, sollte die Geschwindigkeit an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst werden. Dies kann in manchen Bereichen (z.B. Konsens) ein Mehr an Geschwindigkeit erfordern, in anderen Bereichen aber auch bedeuten, dass ein kontinuierlicher Arbeitsablauf möglich wird, um konzentriert die eigentlichen Aufgaben zu erledigen. Bei allen politischen Belangen dürfen diejenigen, die an der Basis ihren täglichen Beitrag leisten, nicht vergessen werden.
Wir möchten uns dafür einsetzen, die Kolleginnen und Kollegen besser mitzunehmen und die Sinnhaftigkeit mancher Veränderung angemessen zu vermitteln, die Geschwindigkeit und Anzahl von Maßnahmen zu überdenken bzw. zu reduzieren, damit die Beschäftigten wieder in einen kontinuierlichen Arbeitsablauf im Tagesgeschäft zurückkehren können. Dadurch können auch Planungsfehler entdeckt und behoben werden.
Vergütung und Karriere
Anpassung der Entgeltgruppen in den Tarifverhandlungen
Dass die geltende Entgeltordnung zum TV-H den aktuellen Erfordernissen nicht mehr gerecht wird zeigt sich bereits in allen EG-Gruppen. Sowohl die Eingruppierungsmöglichkeiten der Haushandwerker und Köche im Wirtschaftsbetrieb des LBIH als auch die der Ingenieure und IT-Fachkräfte sind nicht mehr konkurrenzfähig.
Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, den wir gegenüber dem dbb Hessen als Tarifpartner in den anstehenden Verhandlungen verdeutlichen werden.
Nachdem in der Tarifeinigung 2019 bereits die Abschnitte „11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik“ und „21. Ingenieurinnen und Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen“ im Teil II der Anlage A zum TV-H (der Entgeltordnung) aktualisiert wurden, halten wir es mit Blick auf die Anfang 2024 anstehenden Tarifverhandlungen und die Ämterfusionen für geboten, die Formulierungen im Abschnitt „20. Beschäftigte in der Steuerverwaltung“ zu überarbeiten und die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten zu überprüfen.
Beamtinnen und Beamte
Neben der verfassungsgemäßen Alimentation setzen wir uns für die Erhöhung der Eingangsämter von A 6 nach A 7, von A 9 nach A 10 und von A 13 nach A 14 ein.
Insbesondere die Forderung nach einer verfassungsgemäßen Alimentation und der Inflationsausgleichsprämie sind brennende Themen.
Wir werden uns auf allen Ebenen für eine schnellstmögliche Umsetzung stark machen.
Daher stellen wir offen die Frage, ob eine Schuldenbremse einen höheren Stellenwert hat als die angemessene Alimentierung der Bediensteten, die tagtäglich dafür Sorge tragen, das Land überhaupt handlungsfähig zu halten. Hier eine praktikable Lösung zu finden ist längst überfällig und darf nicht zu Lasten der Beschäftigten immer weiter vertagt werden.
Auch möchten wir deutlich darauf hinweisen, dass eine entsprechende Alimentierung sowie die Inflationsausgleichsprämie nicht nur bei dem Wettbewerb um die besten Köpfe, sondern auch der Abwanderung der Kolleginnen und Kollegen in die freie Wirtschaft entgegenwirkt. Dies gilt ebenfalls für den Tarifbereich.
Förderfortbildungen für den Tarifbereich in der Steuerverwaltung
Aufgrund der fortgeschrittenen Digitalisierung von Verwaltungsarbeiten – insbesondere auch im Bereich der allgemeinen Verwaltungstätigkeiten – ist eine Überarbeitung der Tätigkeitsbewertung (Regelbuch) dieses Arbeitsbereichs dringend erforderlich und die dort eingesetzten Beschäftigten mit einfacher Verwaltungstätigkeit sind aufgrund gestiegener Anforderungen entsprechend höher einzugruppieren.
Um tarifliche Fachkräfte in der Verwaltung halten zu können und einer Abwanderung zu anderen Arbeitgebern entgegenzutreten, sind Förderfortbildungen anzubieten, um diese Fachkräfte mit höherwertigen Tätigkeiten betrauen zu können, sodass ein Verbleib in der Landesverwaltung attraktiv ist.
LandesTicket
Wir setzen uns dafür ein, dass das LandesTicket Hessen auch für Versorgungempfänger/-innen, Rentner/-innen und Personen in Elternzeit uneingeschränkt zugänglich gemacht wird. Auch den dualen Studenten der hessischen Finanzverwaltung soll die Möglichkeit eingeräumt werden, das LandesTicket zu nutzen.
Des weiteren setzen wir uns dafür ein, dass dessen Gültigkeitsbereich analog zum Deutschland-Ticket auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland optional ausgeweitet wird.
Leistungsprämie
Wir begrüßen den aktuellen Pilotversuch und setzen uns für grundsätzlich für die Einführung im gesamten Finanzressort ein. Bei der Umsetzung muss jedoch vermieden werden, dass es zu belastender Missstimmung kommt.
Weiterentwicklung eigenen Personals
Je schwieriger die Situation am Arbeitsmarkt und je prekärer der Fachkräftemangel werden, umso mehr Energie muss darauf verwandt werden, die vorhandenen Personalressourcen auszuschöpfen, indem Kolleginnen und Kollegen weiterentwickelt werden.
Dies beinhaltet auch neue Entwicklungsmöglichkeiten wie die Schaffung eines Spitzenamtes A 13 Z im gehobenen Dienst sowie eine Ausweitung der Möglichkeiten des prüfungsfreien Aufstiegs im mittleren und gehobenen Dienst der Steuerverwaltung.
Im höheren Dienst gilt es, die bereits begonnene Öffnung der B-Besoldung auf die Dienststellen des Ressorts auszuweiten, denn auch hier unterliegt die Finanzverwaltung einem immer stärker werdenden Konkurrenzdruck und die Frage der Bezahlung wird zunehmend von Bedeutung sein, um qualifizierte Nachwuchskräfte als künftige Leitungspersonen für unsere Verwaltung zu finden.
Im Tarifbereich müssen ebenfalls Wege gefunden werden, die es geeigneten Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, höherwertige Dienstposten (z.B. Techniker als Ingenieure) wahrzunehmen, anstatt mit dauerhaften Vakanzen leben zu müssen.
Absolventen der neuen dualen Studiengänge benötigen ein Personalentwicklungskonzept, dass die Attraktivität unseres Ressorts unterstreicht, und auch die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Verbeamtung aufzeigt.
Wir sollten es uns nicht länger leisten, große Anstrengungen in die Ausbildung zu investieren, um dann mit Kündigungen zu leben, weil eben diese Entwicklungsmöglichkeiten fehlen. Wir setzen uns dafür ein, dass allen frühzeitig Perspektiven aufgezeigt und Interessen abgefragt werden.
Wohnungsfürsorge:
Aufgrund der nicht die Entwicklung der Mietkosten deckenden tarifliche Erhöhung der Gehälter fordern wir die Landesregierung auf, für eine Versorgung ihrer Bediensteten mit angemessenem Wohnraum im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung zu sorgen und einer weiteren Entwertung der Gehälter entgegenzutreten. Dabei muss der Ankauf der Belegungsrechte neben einer sozialen Wohnraumförderung erfolgen. Andere Gebietskörperschaften, wie beispielsweise der Bund, gehen hier mit gutem Beispiel voran, sodass Hessen beim Werben um die besten Köpfe hintenansteht.
Organisation
Die Erfüllung unserer Aufgaben setzt eine funktionierende Struktur voraus. Daher möchten wir auch hier volle Transparenz zeigen und darlegen, welche Strukturen geschaffen wurden und werden.
Dachverband
Durch unsere Mitgliedschaft im BDZ Bezirksverband Hessen gehören wir zum dbb Hessen. Dies schätzen wir als Vorteil, denn über diese Mitgliedschaft vertreten wir kommunikativ, kollegial und konstruktiv die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen wirksam und bestmöglich.
Politische Vertretung
Der zu gründende Ortsverband Finanzen-Bau-IT ist in die Struktur des BDZ Bezirksverbandes Hessen eingebettet und soll seine Mitglieder direkt vertreten.
Dies wird bedeuteten, dass wir als Ortsverband direkt die Gespräche mit dem Dienstherrn und der Politik suchen werden.
Interne Organisation
Durch eine schlanke Organisation soll eine direkte Kommunikation zwischen Mitgliedern und Vorstand gewährleistet werden. Diese soll insbesondere durch moderne Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen werden.
Wichtigstes Beispiel hierfür ist, dass der Vorstand durch die Basis = Mitglieder direkt gewählt wird.
Ansprechpartner
Im Vorstand soll es für jeden Arbeitsbereich individuell direkte Ansprechpartner geben. Damit Probleme den Personen vorgetragen werden, die das bestmögliche Hintergrundwissen aufbringen.
Verantwortung
Ziel ist es, durch Antritt bei den Personalratswahlen in den Gremien vom örtlichen bis zum Hauptpersonalrat vertreten zu sein, um unsere Ziele umsetzen und den BDZ im hessischen Finanzressort zu etablieren. Dies vereinfacht die Mitsprache auf Augenhöhe.
Wir stärken unsere Mitglieder in den Personalvertretungen und werden Ämterhäufung vermeiden.
Die Verteilung der Aufgaben innerhalb der Gewerkschaft auf möglichst viele Schultern wird dies ermöglichen - damit Freiraum für die Vertretung in den Gremien vorhanden ist.
Mandat vor Gewerkschaft
Für uns ist die Wahl in diese Gremien eine Verpflichtung gegenüber den Wählerinnen und Wählern und hat oberste Priorität - die Gewerkschaft steht hier zurück.
Starker Partner
Für die Umsetzung der o.g. Ziele bedarf es eines starken Partners, den wir im BDZ Bezirksverband Hessen gefunden haben.
Dies ermöglicht es uns, den Fokus auf Sachthemen zu legen. Der Bezirksverband Hessen übernimmt organisatorische Arbeiten wie die Mitgliederverwaltung etc. und schafft so für uns den Rahmen und Freiraum für eine zielorientierte Gewerkschaftsarbeit.
[1] Hinweis: Unsere Positionen sind keine abschließende Aufzählung, sie werden bei Bedarf angepasst und verändert.